Zwei Änderungen sind wichtig zu wissen: die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer wurde gesenkt und die elektronische Rechnungsstellung muss bald empfangen werden können.
landwirtschaftliche Mehrwertsteuer gesenkte
Die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer wurde gesenkt auf derzeit 8,4% (vorher 9% – früher 10,7%). Diese Änderung gilt für alle Lieferungen ab dem 6. Dezember 2024.
Seit 6.12.2024 geänderte landwirtschaftliche MwSt
Seit 6. Dezember 2024 gilt für alle Lieferungen die Mehrwertsteuer in Höhe von 8,4% anstatt von bisher 9% (seit 1.1.2023).
Bitte beachten: ab 1. Januar 2025 beträgt die Mehrwertsteuer zukünftig für landwirtschaftliche Produkte nur noch 7,8% (anstatt 8,4%).
Dies betrifft alle, die für ihren Honig oder andere Bienenprodukte der Urproduktion eine Rechnung erstellen, z. B. an die Bäckerei oder den örtlichen Supermarkt, welche/r den Honig im Laden verkauft, oder an Berufskolleginnen /-Kollegen, die den Honig dann vermarkten.
Quelle: www.haufe.de
Landwirtschaftliche Urproduktion
Alle Produkte, die nicht verarbeitet werden – also in ihrem Ursprung geändert werden – zählen zur Urproduktion: z.B. Honig, Pollen, Rohpropolis, Bienenvölker, Schwärme, Rohwachs. Werden die Produkte verändert, zählen sie nicht mehr zur Urproduktion, also z.B. Kerzen oder Honigmischungen (z.B. mit Nüsse).
Alkoholische Produkte, z.B. Met oder Bärenfang, müssen immer mit dem vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden, also derzeit 19%. Lebensmittel werden mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz berechnet, also derzeit 7%, außer wir erzeugen sie selbst und es sind Produkte der Urproduktion, siehe oben.
Elektronische Rechnungsstellung
Wichtigste Info dazu: wer mit anderen Gewerbetreibenden zu tun hat (sogenannter B2B Bereich) muss elektronische Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen können. Das heißt, ab Januar ist eine Rechnung, die als pdf-Datei in einer e-Mail verschickt wird, keine elektronische Rechnung mehr. Eine elektronische Rechnung ist eine Datei, die zwar aussehen kann wie eine pdf-Datei, die zusätzlich aber von einem entsprechenden Programm ausgelesen und verarbeitet werden kann.
Erst später müssen wir diese Rechnungen auch ausgestellt können, da gibt es entsprechende Übergangsregelungen.
Quelle: www.haufe.de
Fakturama
Ein empfehlenswertes Programm zur Rechnungserstellung ist fakturama (open source = also freie Software). Wir arbeiten damit schon seit Jahren und können es empfehlen. Für einfache Rechnungsstellung und Kundendatenpflege sowie einfache Auswertungen ist es gut geeignet. Bis das Gesetz greift, dass wir elektronische Rechnungen ausstellen können müssen, wird Fakturama das voraussichtlich können.
Dass die Mehrwertsteuer gesenkt wurde und das Gesetz sofort wirksam wurde, macht vor Weihnachten unnötig Arbeit und die Rechnungsstellung ab 1.1.25 muss auch noch mal angepasst werden. Bitte dran denken, wenn Sie eine Lieferung ab 1.1.25 ausliefern, dass die Mehrwertsteuer noch mal gesenkt wird auf 7,8%.
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