Zwei Änderungen sind wichtig zu wissen: die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer wurde gesenkt und die elektronische Rechnungsstellung muss empfangen werden können.
Landwirtschaftliche Mehrwertsteuer gesenkt
Die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer wurde gesenkt auf 7,8% (vorher 8,4, davor 9% – früher 10,7%). Diese Änderung gilt für alle Lieferungen ab dem 1. Januar 2025.
Seit 1.1.2025 noch mal geänderte landwirtschaftliche MwSt
Dass die Mehrwertsteuer im Dezember 2024 auf 8,4% gesenkt wurde und das Gesetz sofort wirksam wurde, machte vor Weihnachten unnötig Arbeit. Die Rechnungsstellung musste jetzt ab 1.1.2025 nochmal angepasst werden, denn jetzt gilt für Lieferungen ab 1.1.2025 die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7,8%.
Seit 6. Dezember 2024 galt für alle Lieferungen die Mehrwertsteuer in Höhe von 8,4% anstatt von bisher 9% (seit 1.1.2023).
Ab 1. Januar 2025 beträgt die Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche Ur-Produkte nur noch 7,8% (anstatt 8,4%).
Dies betrifft alle, die für ihren Honig oder andere Bienenprodukte der Urproduktion eine Rechnung erstellen, z. B. an die Bäckerei oder den örtlichen Supermarkt, welche/r den Honig im Laden verkauft, oder an Berufskolleginnen /-Kollegen, die den Honig dann vermarkten. Jeder Imkereibetrieb ist automatisch ein landwirtschaftlicher Betrieb. Ausnahme: wer als Kleinunternehmer auftritt berechnet keine Mehrwertsteuer, darf dann aber auch insgesamt als Unternehmer maximal 22.000 Euro Umsatz haben (einschl. Photovoltaikanlage und aller anderen Gewerbe, die er/sie betreibt) und muss das auf der Rechnung vermerken.
Quelle: www.haufe.de
Landwirtschaftliche Urproduktion
Alle Produkte, die nicht verarbeitet werden – also in ihrem Ursprung geändert werden – zählen zur Urproduktion: z. B. Honig, Pollen, Rohpropolis, Bienenvölker, Schwärme, Rohwachs. Für die Produkte der Urproduktion gilt die landwirtschaftliche Mehrwersteuer.
Werden die Produkte verändert, zählen sie nicht mehr zur Urproduktion, also z. B. Kerzen (deshalb 19% MwSt.) oder Honigmischungen z. B. mit Nüsse oder Aromen (deshalb 7% MwSt. für Lebensmittel und möglicherweise gewerblich anzumelden, je nach Umsatzanteil vom Gesamtumsatz). Frage dazu am besten deinen Steuerberater.
Alkoholische Produkte, z. B. Met oder Bärenfang, müssen immer mit dem vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden, also derzeit 19%. Lebensmittel werden mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz berechnet, also derzeit 7%, außer wir erzeugen sie selbst und es sind Produkte der Urproduktion, siehe oben.
Elektronische Rechnungsstellung
Wichtigste Info dazu: wer mit anderen Gewerbetreibenden zu tun hat (sogenannter B2B Bereich) muss elektronische Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen können. Das heißt, ab Januar ist eine Rechnung, die als nur-PDF-Datei in einer E-Mail verschickt wird, keine elektronische Rechnung mehr. Eine elektronische Rechnung ist eine Datei, die zwar aussehen kann wie eine PDF-Datei, die zusätzlich aber von einem entsprechenden Programm ausgelesen und verarbeitet werden kann, also einen maschinenlesbaren Teil enthält.
Erst später müssen wir diese Rechnungen auch ausgestellt können, da gibt es entsprechende Übergangsregelungen bis zum Jahr 2028.
Quelle: www.haufe.de
Elektronische Rechnungen empfangen
Um eine elektronische Rechnung zu empfangen reicht in der Regel eine E-Mailadresse. Meistens wird die Rechnung als pdf-Datei im ZUGFeRD-Format übermittelt und kann mit einem pdf-Reader angeschaut werden. Der maschinenlesbare Teil des Dokuments kann z. B. mit dem Quba-Viewer angezeigt werden (open source Programm) und der maschinenlesbare Teil ist rechtlich bindend.
Die Rechnung schreiben wir nun also mit der Mehrwertsteuer gesenkt auf 7,8% und die Rechnungsstellung nehmen wir im B2B Bereich elektronisch entgegen.
Wie können wir sichtbar machen, was in einer elektronischen Rechnung zu finden ist?
Quba-Viewer
Der Quba-Viewer zeigt an, was in einer elektronischen Rechnung im ZUGFeRD-Format hinterlegt ist (einschließlich der Bankverbindung des Empfängers). Nur dieser Teil ist rechtlich bindend.
Der Viewer ist ein open source Programm (open source = freie Software). Es kann für Linux, Windows und Mac kostenlos herunter runter geladen werden. Im elektronischen Dokument sind alle Inhalte elektronisch hinterlegt und können mit einem entsprechenden Programm weiter verarbeitet werden. Zum Beispiel: um eine Überweisung damit auszulösen (z. B. mit dem open source Programm Hibiscus möglich) oder um die Artikel in ein entsprechendes Programm in die Warenwirtschaft einzulesen.
Elektronische Rechnung als „XRechnung“ empfangen
Es gibt im wesentlichen das ZUGFeRD-Format und das XRechnungs-Format, das vorwiegend von öffentlichen Auftraggebern verwendet wird. Da davon auszugehen ist, dass wir in einem Imkereibetrieb dieses Format nicht als Rechnung erhalten werden, gehen wir darauf später ein, falls es relevant wird.
Mit Fakturama einfach Rechnungen und E-Rechnungen erstellen
Ein empfehlenswertes Programm zur Rechnungserstellung ist fakturama, ein open source Programm (kostenfrei). Wir arbeiten damit schon seit vielen Jahren und können es sehr empfehlen (ebenso wie das Homebanking-Programm Hibiscus).
Für eine einfache Rechnungsstellung mit hinterlegten Produkten/-Preisen und Kundendatenpflege sowie einfache Auswertungen ist es gut geeignet. Elektronische Rechnungen kann ich mit Fakturama ebenfalls bereits erstellen.
Im Fakturama Programm muss man einstellen, dass es das ZUGFeRD Format ausführt (unter Datei – Einstellungen – ZUGFeRD Einstellungen, siehe Bild)
Zudem muss man einmalig im Libre Office ein PDF-Dokument erstellen und dabei das Format angeben, so dass Libre Office im PDF/A Format exportiert (rechte Seite im PDF-Fenster einstellen, siehe Bild).
Diese Einstellungen bleiben gespeichert und beim Erstellen der Rechnung in Fakturama ensteht beim Druck ein Libre-Office-Dokument und das dazugehörige PDF-Dokument als E-Rechnung.
Das PDF-Dokument kann anschließend als E-Mail Anhang versendet werden.
Regionale deutsche Software – kostenfrei und quelloffen (open source)
Die Programme Fakturama und Hibiscus werden von uns seit Jahren verwendet und erfüllen ihren Zweck gut und günstig. Es sind kostenlose Programme, die ohne Werbung auskommen. Wir bedanken uns regelmäßig mit einer Spende bei den Herstellern. Die Programme werden von deutschen Entwicklern erstellt bzw. gepflegt und erfüllen alles was zu einer regionalen Software gehören und erfüllen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Links zur Software
Fakturama zur Auftragsbearbeitung und Rechnungsstellung
Quba-Viewer zum Lesen von elektronischen Rechnungen
Stammtisch – Fragen stellen
Falls es Fragen dazu gibt, komm in unseren Stammtisch, jeden 1. Dienstag im Monat (kostenlos) und sprich mit uns. Wir freuen uns auf dich.
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